Wichtige Änderung bei der Erstattung anthroposophischer Arzneimittel

Seit dem 30. Juli 2026 keine Verordnung mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung Liebe Patientinnen und Patienten, durch eine gesetzliche Änderung können anthroposophische und homöopathische Arzneimittel seit dem 30. Juli 2026 grundsätzlich nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Das bedeutet: Diese Arzneimittel dürfen nicht mehr auf einem rosa Kassenrezept beziehungsweise als GKV-E-Rezept ausgestellt werden.…
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